Rundumbetreuung

"Jede Frau hat vor, während und nach der Geburt das Recht auf Hebammenhilfe."  (Mutterschutzgesetz)

 

Durch das Mutterschutzgesetz hat jede Schwangere, jede Frau die ein Kind geboren oder adoptiert hat und jedes Neugeborene einen gesetzlichen Anspruch auf Begleitung und Betreuung durch eine Hebamme.

 

BildWir begleiten Sie

Wir bieten Ihnen diese Rundum- betreuung. Das heißt, wir begleiten Sie während der Schwangerschaft, unter der Geburt, im Wochenbett und bei allen Fragen.

Bei einem persönlichen Kennenlern- termin informieren wir Sie gerne über alle Möglichkeiten und können Ihre Betreuung individuell planen.

Kennenlerntermine bieten wir Ihnen dienstags und donnerstags jeweils um 17.30 Uhr und 18.00 Uhr an, bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

 

Kostenübernahme

Die Kosten werden in einem bestimmten, normalerweise aber ausreichenden Rahmen von den Krankenkassen übernommen. Die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Privatpatientinnen erhalten den Betrag von Ihrer Kasse erstattet.

 

 

Telefonische Hebammensprechstunde

Montag und Mittwoch

Dienstag und Donnerstag

09.30 Uhr bis 10.00 Uhr

15.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Terminvergabe
Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Telefon: 02202 28 48 52

Hauptstraße 221, 51465 Bergisch Gladbach

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