Rundumbetreuung
"Jede Frau hat vor, während und nach der Geburt das Recht auf Hebammenhilfe." (Mutterschutzgesetz)
Durch das Mutterschutzgesetz hat jede Schwangere, jede Frau die ein Kind geboren oder adoptiert hat und jedes Neugeborene einen gesetzlichen Anspruch auf Begleitung und Betreuung durch eine Hebamme.
Wir begleiten Sie
Wir bieten Ihnen diese Rundum- betreuung. Das heißt, wir begleiten Sie während der Schwangerschaft, unter der Geburt, im Wochenbett und bei allen Fragen.
Bei einem persönlichen Kennenlern- termin informieren wir Sie gerne über alle Möglichkeiten und können Ihre Betreuung individuell planen.
Kennenlerntermine bieten wir Ihnen dienstags und donnerstags jeweils um 17.30 Uhr und 18.00 Uhr an, bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Kostenübernahme
Die Kosten werden in einem bestimmten, normalerweise aber ausreichenden Rahmen von den Krankenkassen übernommen. Die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Privatpatientinnen erhalten den Betrag von Ihrer Kasse erstattet.
Telefonische Hebammensprechstunde
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Montag und Mittwoch
Dienstag und Donnerstag
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09.30 Uhr bis 10.00 Uhr
15.00 Uhr bis 15.30 Uhr
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Terminvergabe
| Montag bis Freitag |
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag |
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Telefon: 02202 28 48 52 |
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Hauptstraße 221, 51465 Bergisch Gladbach
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